Datenschutz
Der Datenschutz hat viele Facetten. Zum einen möchten Firmen die eigenen Daten vor Diebstahl, verlust und Manipulation schützen. Zum anderen werden Firmen die Daten von Privatpersonen, Ihren Kunden anvertraut.Der Gesetzgeber in Deutschland hat, was den Schutz von persönlichen Daten angeht, ein Gesetz erlassen welches jede Person vor Missbrauch der Daten schützen soll. Das Bundes Datenschutz Gesetz (BDSG) trat 1978 erstmals in Kraft und wurde seither mehrfach verändert und erweitert. Insbesondere das Computer und Internetzeitalter machte es nötig grundlegende Änderungen vorzunehmen.
Das Bundes Datenschutz Gesetzt verpflichtet alle Firmen nach der Änderung vom August 2006, auch kleine Unternehmen, "Datenschutzvorkehrungen zu treffen" nach § 4g Abs. 2a BDSG n.F..
Die Änderung sollte dazu dienen Bürokratie abzuschafen und tatsächlich gab es einige Entschärfungen. War es nach der letzte Änderung 2003 Pflicht für jede Firma ab 4 Mitarbeitern in der Datenverarbeitung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen so müssen Sie jetzt erst ab 9 Mitarbeitern einen Datenschutz beauftragten benennen (z.B. die Firma Crossnet - MediaAgency).
Unabhängig davon ist es die Pflicht jeder Firma Vorkehrungen zu treffen um die Kundendaten mit den Sie als Firma hantieren vor Diebstahl und Manipulation zu schützen. Diese Maßnahmen müssen Sie im Ernstfall vorweisen können um einer Anklage zu entgehen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierzu zum einen einige Tipps zusammengetragen als auch ein "Leitfaden IT-Sicherheit" herausgegeben. Nähere Informationen finden Sie hier!
